Wichtig: Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kreditverträge zwischen Ihnen und Kapitalwerks. Bitte lesen Sie sie sorgfältig durch, bevor Sie einen Antrag stellen.
Art. 1Definitionen
In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet:
- Kapitalwerks: Kapitalwerks, mit Sitz in Berlin, HR-Nr. 12345678
- Kreditnehmer: Die natürliche Person, die einen Kreditvertrag abschließt
- Kredit: Der von Kapitalwerks gewährte Geldkredit
- Vertrag: Der Kreditvertrag zwischen Kapitalwerks und dem Kreditnehmer
- AFM: Autoriteit Financiële Markten (niederländische Finanzaufsicht)
- Schufa: Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung
- DSGVO: Datenschutz-Grundverordnung
Art. 2Anwendungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für:
- Alle Kreditverträge zwischen Kapitalwerks und Kreditnehmern
- Alle Kreditanträge
- Alle Kommunikation und Dienstleistungserbringung
- Die Nutzung unserer Website und Online-Dienste
Durch das Einreichen eines Antrags oder den Abschluss eines Vertrags stimmen Sie diesen Bedingungen zu.
Art. 3Kreditantrag
3.1 Antragsverfahren
Ein Kreditantrag kann gestellt werden über:
- Unsere Website (www.kapitalwerks.com)
- Telefonischen Kontakt
- Eine unserer Filialen
3.2 Erforderliche Unterlagen
Für jeden Antrag sind mindestens erforderlich:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Einkommensnachweise (letzte 3 Monate)
- Kontoauszüge (letzte 3 Monate)
- Schufa-Selbstauskunft
3.3 Bewertung
Kapitalwerks bewertet jeden Antrag auf der Grundlage von:
- Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit
- Schufa-Eintrag und Kredithistorie
- Einkommens- und Ausgabenmuster
- Zweck des Kredits
- Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Art. 4Kreditkonditionen
4.1 Zinssätze
Der Zinssatz wird bestimmt auf der Grundlage von:
- Kreditwürdigkeit des Antragstellers
- Art und Dauer des Kredits
- Marktbedingungen
- Sicherheiten (falls zutreffend)
4.2 Kreditgrenzen
Das Kreditlimit wird festgelegt auf der Grundlage von:
- Mindestkredit: € 1.000
- Höchstkredit: € 75.000 (einkommensabhängig)
- Laufzeit: 12 bis 120 Monate
4.3 Kosten
Zusätzlich zu den Zinsen können folgende Kosten anfallen:
- Verwaltungskosten: € 25 - € 150
- Gutachterkosten (bei Sicherheiten): € 150 - € 500
- Notarkosten (bei hypothekarischer Sicherheit): variabel
- Schufa-Meldegebühren: gemäß Schufa-Tarif
Art. 5Kreditauszahlung
5.1 Voraussetzungen für die Auszahlung
Der Kredit wird ausgezahlt, nachdem:
- Der Kreditvertrag unterzeichnet wurde
- Die 14-tägige Widerrufsfrist abgelaufen ist
- Alle erforderlichen Unterlagen eingegangen sind
- Eventuelle Sicherheiten bestellt wurden
5.2 Auszahlung
Der Kredit wird ausgezahlt:
- Auf das von Ihnen angegebene Bankkonto
- Innerhalb von 2 Werktagen nach Genehmigung
- In einer Summe oder in Teilen (falls vereinbart)
Art. 6Rückzahlung
6.1 Zahlungsweise
Die Rückzahlung erfolgt durch:
- Monatliche Lastschrift
- An den vereinbarten Fälligkeitsterminen
- Von dem von Ihnen angegebenen Bankkonto
6.2 Vorzeitige Rückzahlung
Sie haben das Recht zur vorzeitigen Rückzahlung:
- Ganz oder teilweise
- Ohne Vorfälligkeitsentschädigung bei Kredit < € 10.000
- Mit maximal 1% Vorfälligkeitsentschädigung bei Kredit > € 10.000
- Nach schriftlicher Kündigung
Art. 7Widerrufsfrist und Widerruf
7.1 Widerrufsfrist von 14 Tagen
Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrags diesen kostenlos zu widerrufen, ohne Angabe von Gründen.
7.2 Ausübung des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht wird ausgeübt durch:
- Schriftliche Mitteilung an Kapitalwerks
- Verwendung des Widerrufsformulars
- Innerhalb der 14-Tage-Frist
7.3 Folgen des Widerrufs
Bei Widerruf:
- Wird der Kredit sofort fällig
- Zahlen Sie nur Zinsen für den Nutzungszeitraum
- Werden keine Strafen oder Kosten berechnet
Art. 8Sicherheiten
8.1 Arten von Sicherheiten
Je nach Kredit können wir folgende Sicherheiten verlangen:
- Hypothekarische Sicherheit auf Immobilien
- Pfandrecht auf bewegliche Sachen
- Bürgschaft Dritter
- Abtretung von Forderungen
8.2 Bestellung von Sicherheiten
Sicherheiten werden bestellt:
- Gemäß geltenden Gesetzen und Vorschriften
- Durch einen Notar (bei Hypothek)
- Kosten zulasten des Kreditnehmers
Art. 9Vertragsverletzung und Kündigung
9.1 Vertragsverletzung
Eine Vertragsverletzung liegt vor bei:
- Zahlungsrückstand von mehr als 14 Tagen
- Angabe falscher Informationen
- Nichterfüllung anderer Verpflichtungen
- Verschlechterung der finanziellen Situation
9.2 Folgen der Vertragsverletzung
Bei Vertragsverletzung kann Kapitalwerks:
- Den Kredit sofort fällig stellen
- Inkassokosten berechnen
- Sicherheiten verwerten
- Eine Schufa-Meldung erstatten
Art. 10Schufa-Meldung
Kapitalwerks ist bei der Schufa angeschlossen. Das bedeutet:
- Ihre Kreditdaten werden registriert
- Wir prüfen Ihre Schufa-Daten bei der Antragstellung
- Zahlungsrückstände werden gemeldet
- Sie können Ihre eigenen Schufa-Daten einsehen
Art. 11Beschwerden und Streitigkeiten
11.1 Beschwerdebearbeitung
11.2 Externe Streitbeilegung
Bei Unzufriedenheit mit unserer Beschwerdebearbeitung können Sie sich an folgende Stellen wenden:
- Geschillencommissie Financiële Dienstverlening (KiFiD)
- Das zuständige Zivilgericht
- Autoriteit Financiële Markten (AFM)
Art. 12Änderungen und Anwendbares Recht
12.1 Änderungen der Bedingungen
Kapitalwerks kann diese Bedingungen ändern:
- Unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten
- Durch schriftliche Mitteilung
- Bei schwerwiegenden Umständen
12.2 Anwendbares Recht
Auf diesen Vertrag findet niederländisches Recht Anwendung. Streitigkeiten werden dem zuständigen niederländischen Gericht vorgelegt.
Art. 13Schlussbestimmungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in Übereinstimmung mit folgenden Vorschriften erstellt:
- Wet op het financieel toezicht (Wft)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Verhaltenskodex für Verbraucherkredite
Letzte Änderung: Dezember 2024
Version: 3.1
AFM-Lizenznummer: 12:345678