Wichtig: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kreditverträge zwischen Ihnen und Kapitalwerks B.V. Bitte lesen Sie sie sorgfältig durch, bevor Sie einen Antrag stellen.
Art. 1Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird verstanden unter:
- Kapitalwerks: Kapitalwerks B.V., ansässig in Amsterdam, Handelsregisternummer 12345678
- Kreditnehmer: Die natürliche Person, die einen Kreditvertrag eingeht
- Kredit: Der von Kapitalwerks gewährte Geldkredit
- Vertrag: Der Kreditvertrag zwischen Kapitalwerks und dem Kreditnehmer
- AFM: Finanzmarktaufsicht (Autoriteit Financiële Markten)
- BKR: Kreditregistrierungsbüro (Bureau Krediet Registratie)
- Wft: Finanzaufsichtsgesetz (Wet op het financieel toezicht)
Art. 2Anwendbarkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für:
- Alle Kreditverträge zwischen Kapitalwerks und Kreditnehmern
- Alle Kreditanträge
- Alle Kommunikation und Dienstleistungen
- Die Nutzung unserer Website und Online-Dienste
Durch die Einreichung eines Antrags oder den Abschluss eines Vertrags stimmen Sie diesen Bedingungen zu.
Art. 3Kreditantrag
3.1 Antragsverfahren
Ein Kreditantrag kann gestellt werden über:
- Unsere Website (www.holvikrediet.nl)
- Telefonischen Kontakt
- Eine unserer Filialen
3.2 Erforderliche Dokumente
Für jeden Antrag sind mindestens erforderlich:
- Gültiger Personalausweis
- Einkommensnachweise (letzte 3 Monate)
- Kontoauszüge (letzte 3 Monate)
- Auszug aus der GSD (Gemeinsame Schuldenhilfe-Datenbank)
3.3 Bewertung
Kapitalwerks bewertet jeden Antrag basierend auf:
- Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit
- BKR-Registrierung und Kredithistorie
- Einkommen und Ausgabenmuster
- Zweck des Kredits
- Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Art. 4Kreditbedingungen
4.1 Zinssätze
Der Zinssatz wird bestimmt basierend auf:
- Kreditwürdigkeit des Antragstellers
- Art und Laufzeit des Kredits
- Marktbedingungen
- Sicherheiten (falls zutreffend)
4.2 Kreditlimits
Das Kreditlimit wird festgelegt basierend auf:
- Mindestkredit: € 1.000
- Höchstkredit: € 75.000 (abhängig vom Einkommen)
- Laufzeit: 12 bis 120 Monate
4.3 Kosten
Zusätzlich zu den Zinsen können folgende Kosten anfallen:
- Verwaltungskosten: € 25 - € 150
- Bewertungskosten (bei Sicherheiten): € 150 - € 500
- Notarkosten (bei hypothekarischen Sicherheiten): variabel
- BKR-Registrierungskosten: gemäß BKR-Tarif
Art. 5Kreditgewährung
5.1 Voraussetzungen für die Gewährung
Der Kredit wird gewährt nachdem:
- Der Kreditvertrag unterzeichnet wurde
- Die Bedenkzeit von 14 Tagen abgelaufen ist
- Alle erforderlichen Dokumente eingegangen sind
- Etwaige Sicherheiten bestellt wurden
5.2 Auszahlung
Der Kredit wird ausgezahlt:
- Auf das von Ihnen angegebene Bankkonto
- Innerhalb von 2 Werktagen nach Zusage
- In einer Summe oder in Teilen (falls vereinbart)
Art. 6Rückzahlung
6.1 Zahlungsweise
Die Rückzahlung erfolgt durch:
- Monatliche automatische Lastschrift
- An den vereinbarten Fälligkeitstagen
- Von dem von Ihnen angegebenen Bankkonto
6.2 Vorzeitige Tilgung
Sie haben das Recht zur vorzeitigen Tilgung:
- Ganz oder teilweise
- Ohne Vorfälligkeitsentschädigung bei Krediten < € 10.000
- Mit maximal 1% Vorfälligkeitsentschädigung bei Krediten > € 10.000
- Nach schriftlicher Kündigung
Art. 7Bedenkzeit und Widerruf
7.1 Bedenkzeit von 14 Tagen
Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrags diesen kostenlos zu widerrufen, ohne Angabe von Gründen.
7.2 Ausübung des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht wird ausgeübt durch:
- Schriftliche Mitteilung an Kapitalwerks
- Verwendung des Widerrufsformulars
- Innerhalb der Frist von 14 Tagen
7.3 Folgen des Widerrufs
Bei Widerruf:
- Wird der Kredit sofort fällig
- Zahlen Sie nur Zinsen für die Nutzungszeit
- Werden keine Strafen oder Kosten berechnet
Art. 8Sicherheiten
8.1 Arten von Sicherheiten
Je nach Kredit können wir um folgende Sicherheiten bitten:
- Hypothekarische Sicherheit auf Immobilien
- Pfandrecht an beweglichen Sachen
- Bürgschaft von Dritten
- Abtretung von Forderungen
8.2 Bestellung von Sicherheiten
Sicherheiten werden bestellt:
- Gemäß geltendem Recht und Vorschriften
- Durch einen Notar (bei Hypotheken)
- Kosten zu Lasten des Kreditnehmers
Art. 9Vertragsverletzung und Kündigung
9.1 Vertragsverletzung
Es liegt eine Vertragsverletzung vor bei:
- Zahlungsrückstand von mehr als 14 Tagen
- Bereitstellung falscher Informationen
- Nicht-Erfüllung anderer Verpflichtungen
- Verschlechterung der finanziellen Lage
9.2 Folgen der Vertragsverletzung
Bei Vertragsverletzung kann Kapitalwerks:
- Den Kredit sofort kündigen
- Inkassokosten berechnen
- Sicherheiten verwerten
- Meldung bei BKR machen
Art. 10BKR-Registrierung
Kapitalwerks ist beim Kreditregistrierungsbüro (BKR) angeschlossen. Das bedeutet:
- Ihre Kreditdaten werden registriert
- Wir konsultieren Ihre BKR-Daten bei der Antragstellung
- Zahlungsrückstände werden gemeldet
- Sie können Ihre eigenen BKR-Daten einsehen
Art. 11Beschwerden und Streitigkeiten
11.1 Beschwerdebearbeitung
11.2 Externe Streitbeilegung
Bei Unzufriedenheit mit unserer Beschwerdebearbeitung können Sie sich wenden an:
- Streitbeilegungskommission für Finanzdienstleistungen (KiFiD)
- Das Zivilgericht
- Finanzmarktaufsicht (AFM)
Art. 12Änderungen und anwendbares Recht
12.1 Änderung der Bedingungen
Kapitalwerks kann diese Bedingungen ändern:
- Unter Beachtung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten
- Durch schriftliche Benachrichtigung
- Bei schwerwiegenden Umständen
12.2 Anwendbares Recht
Auf diesen Vertrag ist niederländisches Recht anwendbar. Streitigkeiten werden dem zuständigen niederländischen Gericht vorgelegt.
Art. 13Schlussbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in Übereinstimmung erstellt mit:
- Dem Finanzaufsichtsgesetz (Wft)
- Dem Bürgerlichen Gesetzbuch
- Der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Verhaltenskodex Verbraucherkredit
Letzte Änderung: Dezember 2024
Version: 3.1
AFM Lizenznummer: 12:345678